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SWK 19, 1. Juli 1998, Seite R 64

Finanzstrafverfahren: Einleitung

Ein Finanzstrafverfahren wird nicht erst mit seiner (förmlichen) Einleitung gemäß § 82 Abs. 3 in Verbindung mit § 83 FinStrG anhängig, sondern bereits mit der Setzung einer sonstigen Verfolgungshandlung (insbesondere Hausdurchsuchung oder Vorladung einer Person) - (§ 82 FinStrG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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