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SWK 19, 1. Juli 1998, Seite 012

Bundesabgabenordnung - Mißbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten

Mißbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten (§ 22 BAO)

Übersichtsartikel über die Möglichkeiten der Finanzverwaltung, Umgehungsversuchen im Bereich der Gründung von Kapitalgesellschaften und Verlagerung von Einkünften auf diese entgegenzuwirken (Gertraude Langheinrich in FJ 1998, 86 f.).

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