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SWK 19, 1. Juli 1998, Seite 010

Einkommensteuer - Grundstückshandel

Grundstückshandel (§ 23 EStG)

Der Erwerb eines Grundstückes, dessen ausschließliche Bebauung mit einem Sechsfamilienhaus und die in sachlichem und zeitlichem Zusammenhang stehende Veräußerung führen zu Einkünften aus Gewerbebetrieb. Das Grundstück wurde im September 1981 erworben und nach Baugenehmigung mit einem Sechsfamilienhaus bebaut. Von September bis November 1983 wurden vier Wohnungen abverkauft; zwei Wohnungen wurden behalten. Für die Gewerblichkeit sprechen die Wertschöpfung durch Bebauung wie bei einem Bauträger und die Veräußerung innerhalb von 5 Jahren seit der Anschaffung. Ob die Grenze von 4 Objekten durch den Verkauf der 4 Wohnungen erreicht wird, braucht nicht abschließend beurteilt zu werden, weil nicht nur gehandelt wurde, sondern durch die Bebauung mit einem „Großobjekt" bereits die gewerbliche Tätigkeit begründet ist (BFH , X R 1/96 in BB 1998, 880 f.).

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