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Einkommensteuer - Grundstückshandel bei Großobjekten fraglich
Grundstückshandel bei Großobjekten fraglich (§ 23 EStG)
Ob eine GesnbR durch die Errichtung von drei Mehrfamilienwohnhäusern mit insgesamt 32 Wohnungen auf einem Grundstück und dessen Veräußerung unmittelbar nach Fertigstellung der Wohnungen gewerblich tätig wird, ist fraglich. Daher hat der BFH einen Aussetzungsbeschluß erlassen, um die Entscheidung des Großen Senates abzuwarten. Wesentlich ist, daß für die 32 Wohnungen nicht Wohnungseigentum begründet wurde, sodaß nicht von der Veräußerung von 32 selbständigen Objekten auszugehen war. Damit könnte nur die Veräußerung eines Grundstückes mit drei Häusern mit 32 Wohnungen und damit mangels Wiederholungsabsicht keine Gewerblichkeit vorliegen (BFH-Beschluß , IV B 19/98 in BB 1998, 1143).