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SWK 19, 1. Juli 1998, Seite R 64

GesellschaftSt: Rechtsformänderung

Bei einer Rechtsformänderung der Gesellschafterposition (Ausscheiden des Komplementärs und gleichzeitiger Eintritt als Kommanditist in die Gesellschaft) ist im Zusammenhang mit der Gesellschaftsteuer keineswegs das Nominale der Kommanditeinlage, sondern in Anwendung der Vorschriften des ersten Teiles des Bewertungsgesetzes der Wert der Gesellschaftsrechte des Kommanditisten zu ermitteln - (§ 8 Z 1 lit. c KVG i. d. F. BGBl. Nr. 818/1993), (Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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