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SWK 30, 20. Oktober 1997, Seite R 117
USt: Geldspielautomaten
• Bei Geldspielautomaten kann der steuerpflichtige Umsatz mit dem 1,8fachen des Kasseninhaltes angenommen werden - (§ 4 Abs. 5 UStG 1972), (Abweisung)
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