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SWK 30, 20. Oktober 1997, Seite 29

Einkommensteuer - Reisekosten bei Musikgruppe

Reisekosten bei Musikgruppe (§ 4 Abs. 5 EStG)

Eine Musikgruppe, die bei Bällen und Zeltfesten auftritt, kann für die Auftritte und Proben keine Diäten geltend machen. Die Proben an den Wohnorten der Mitglieder führen zu jeweils Mittelpunkten der betrieblichen Tätigkeit. Da bei den Veranstaltungen der Musikgruppe die Verpflegung vom Veranstalter übernommen wird, erwuchsen ebenfalls keine Mehrkosten ().

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