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SWK 30, 20. Oktober 1997, Seite 115

VfGH: Liegenschaftsverkehr

Präzisierung zur Liegenschaftsverkehrsfreiheit - (Art. 6 StGG)

In seiner Rechtsprechung hat der VfGH dargetan, daß jede Beschränkung der Freiheit des Liegenschaftsverkehrs einen Eingriff in das erwähnte Grundrecht bildet.

Im Erkenntnis vom , G 84/96 u. a., hat der Verfassungsgerichtshof darauf hingewiesen, daß Art. 6 StGG hinsichtlich der Freiheit des Liegenschaftsverkehrs zwar S. 116keinen expliziten Gesetzesvorbehalt enthält. Dennoch ist der Gesetzgeber befugt gesetzliche Regelungen zu erlassen, die in die Freiheit des Liegenschaftsverkehrs eingreifen. Diese Befugnis ist aber keine unbeschränkte. Vielmehr darf ein solches Gesetz keinen Inhalt haben, der den Wesensgehalt der Liegenschaftsverkehrsfreiheit aushöhlt. Im Sinne der nunmehr ständigen Judikatur des Verfassungsgerichtshofes zu unter einem ausdrücklichen Vorbehalt stehenden Grundrechten ist dem Gesetzgeber eine Beschränkung der Liegenschaftsverkehrsfreiheit nur unter jenen Bedingungen erlaubt, wie sie für das durch Art. 5 StGG verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht auf Unversehrtheit des Eigentums gelten. Der Gesetzgeber kann verfassungsrechtlich einwandfreie Eigentumsbeschränkungen verfügen, sofern er dadurch nicht den Wesensgehalt des Grundrechtes der Unv...

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