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SWK 30, 20. Oktober 1997, Seite 119
Gebührenbefreiung für Gemeinde?
•Eine Gemeinde ist hinsichtlich einer Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof in einer Lohnsteuerangelegenheit ihrer Bediensteten nicht von der Stempelgebühr befreit - (§ 2 GebG), (Abweisung)
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