Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 30, 20. Oktober 1997, Seite 631

Pflichtbeiträge nach dem Tiroler Tourismusgesetz 1991

Anfrage des VwGH an den EuGH zur Vorabentscheidung

Hon.-Prof. Dr. Wolf-Dieter Arnold

Die einzelnen Tourismus-/Fremdenverkehrsgesetze der Länder stellen regelmäßig auf einen (modifizierten) Umsatz nach UStG als Bemessungsgrundlage für eine zum Teil in Abgaben- und zum Teil in Beitragsform gekleidete öffentlich-rechtliche Zahlungspflicht ab. Der Autor hat daher innerhalb des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Wirtschaftstreuhänder die Ansicht vertreten, daß Tourismus/Fremdenverkehrs-Beiträge/Abgaben in besonderem Maß gefährdet sind, als unzulässige weitere Umsatzsteuer im Sinne des Art. 33 der 6. Mehrwertsteuer-Richtlinie qualifiziert zu werden, und in der Folge für mehrere Beschwerdeführer zu dieser Frage Höchstgerichtsbeschwerde eingebracht.

Der damalige Bundeskanzler Vranitzky hat am (Parlamentskorrespondenz Nr. 447) Aussagen, daß die Fremdenverkehrsabgaben und die Handelskammerumlagen nach der 6. Mehrwertsteuer-Richtlinie der EU unzulässig seien, als „Einzelmeinungen" abqualifiziert.

In einer parlamentarischen Anfragebeantwortung (110502/212-Pr 4/96) hat der damalige BMF Klima am argumentiert, Fremdenverkehrsabgaben flössen „Vereinen" zu, es stelle sich die Frage, ob hier die 6. Mehrwertsteuer-Richtlinie überhaupt zur Anwendung kommen könne, da diese Beträge i...

Daten werden geladen...