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SWK 30, 20. Oktober 1997, Seite R 119

GrESt: Einbringung

Bei Erwerb eines Grundstückes durch Sacheinlagevertrag i. S. d. Art. III Umgründungssteuergesetz ist die Grunderwerbsteuer vom Zweifachen des Einheitswertes zu berechnen, ohne Rücksicht darauf, ob die Einbringung mit oder ohne Gegenleistungen erfolgt - (§ 22 Umgründungssteuergesetz), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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