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SWK 30, 20. Oktober 1997, Seite 128

VfGH-Entscheidung zur Familienbesteuerung vertagt

Zeitpunkt und Inhalt einer Entscheidung noch ungewiß

(apa) - Der Verfassungsgerichtshof hat seine Entscheidung in der Frage der „Familienbesteuerung" nach der mündlichen Verhandlung am 6. Oktober auf unbestimmte Zeit vertagt. Das Höchstgericht prüft seit einigen Jahren von Amts wegen (und aufgrund einiger Beschwerden), ob Unterhaltsleistungen als „außergewöhnliche Belastungen" im Steuerrecht berücksichtigt werden müssen. Zeitpunkt und Inhalt einer Entscheidung sind damit noch immer ungewiß.

Der Beschwerdeführer, Dipl.-Ing. Dieter Mack, versucht seit Jahren die Ausgaben für seine drei studierenden Kinder geltend zu machen. Vor dem VfGH argumentierte er am Montag: „Der Staat hat jedes Existenzminimum steuerfrei zu belassen." Die höhere Belastung sei weder durch Absetzbeträge noch durch die Familienbeihilfe abgegolten. Nach seiner Rechnung ist etwa eine Alleinerziehende mit drei Kindern bei der gleichen Leistungsfähigkeit fünfmal stärker belastet als ein Steuerzahler ohne Unterhaltspflichten. Die Familienbeihilfe könne gar „keine Abgeltung für eine sachlich nicht gerechtfertigte Mehrbelastung" sein. Die Beihilfe werde außerdem in Fällen über die steuerliche Mehrbelastung von den Familie...

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