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Bundesabgabenordnung - Schwarzarbeiten, Schätzung
Schwarzarbeiten, Schätzung (§ 184 BAO)
Werden einem Unternehmen nachweislich nicht erklärte Umsätze zugerechnet, so sind bei der Schätzung auch die Ausgaben für die Schwarzarbeiter und den Materialaufwand zu berücksichtigen ().