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SWK 8, 10. März 1996, Seite E 9

Kautionsleasing

Kautionsleasing (§ 2 EStG)

Werner Doralt verteidigt die Entscheidung des da der "Leasingnehmer" neben einer mehrjährigen Mietzinsvorauszahlung und einer Kaution über 9% der Gesamtinvestition jährlich an Miete zahlen mußte. Sicherlich ein ungewöhnlich hoher Betrag für einen bloßen Mieter. Außerdem wäre auch bei Anerkennung des Leasingvertrages ein Teil der jährlichen Miete als Entgelt für das Optionsrecht zu aktivieren. Doralt schließt den Artikel mit der richtigen Feststellung, "die Leasingwirtschaft lebt von Spielregeln, die nicht dem Gesetz entsprechen ... Das ist ein offenes Geheimnis, darüber spricht man nicht. Der VwGH hat sich zu Recht nicht daran gehalten". (RdW 1996, 80 f.)

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