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SWK 8, 10. März 1996, Seite E 10

Englandreise von Englischlehrer

Englandreise von Englischlehrer (§ 16 Abs. 2 EStG)

Wird ein Englischlehrer für eine zweiwöchige Englandreise vom Dienst freigestellt, dann führt die Reise trotz beruflicher Veranlassung zu keinen Werbungskosten, wenn vor den zwei Wochen neben einem Ausflug am Wochenende und drei Nachmittagen mit allgemein interessierenden Programmen der letzte Tag für einen Besuch in London verwendet wird. (BFH , VI R 47/95 in BB 1996, 357)

Anmerkung: Damit geht die Rechtsprechung von der bisher gezeigten großzügigen Auslegung ab, daß auch bei Auslandsreisen nicht mehr an Zeit für eine spezielle Fortbildung verwendet werden muß, als dies sonst der Fall ist. Gerade beim Lehrberuf als "Halbtagsberuf" hätte es auch genügt, zu verlangen, daß nur die Vormittage mit Sprachkursen etc. ausgefüllt sein müssen. In Zukunft wird es daher schwerfallen (sofern es noch Fortbildung in der Dienstzeit gibt), auch sämtliche Nachmittage mit speziellen berufsspezifischen Programmen auszufüllen. Fast scheint es, als ob die deutsche Rechtsprechung schon das noch gar nicht geltende österreichische Sparpaket vorweggenommen hat.

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