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SWK 8, 10. März 1996, Seite T 47
Endbesteuerungsgesetz
Endbesteuerungsgesetz
Das Endbesteuerungsgesetz (Verfassungsgesetz), BGBl. Nr. 11/1993, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 818/1993, wird wie folgt geändert:
In § 1 Abs. 1 Z 2 wird als letzter Satz angefügt:
"Unter die Steuerabgeltung fallen ab der Veranlagung 1996 Forderungswertpapiere im Sinne des § 93 Abs. 3 Z 1 bis 3 nur dann, wenn sie bei ihrer Begabung sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht einem unbestimmten Personenkreis angeboten werden."
EB: Diese Änderung dient als verfassungsrechtliche Grundlage für die Einschränkung der Endbesteuerung auf öffentlich begebene Forderungswertpapiere (siehe Erl. zu Art. I Z 64 zu § 97 Abs. 1 und 2).