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SWK 36, 20. Dezember 1994, Seite T 82

Präsidentenwechsel beim Bundesfinanzhof

Unsere Praxis und Judikatur greift laufend auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes und die deutsche Fachliteratur zurück, ist doch unsere Gesetzeslage in zahlreichen Grundsatzfragen — z. B. der Gewinnermittlung — vergleichbar.

Der langjährige Präsident des BFH, Dr. Franz Klein (1929), Hon. Prof. an der Universität Passau, verläßt nun sein Wirkungsfeld.

Das politische Engagement Kleins für ein Steuerrecht mit weniger Ausnahmen und niedrigeren Steuersätzen für mehr Gerechtigkeit und soziale Ausgewogenheit, das er z. B. als Ministerialdirigent der Steuerreformgruppe im Bundesministerium der Finanzen um 1970 vertrat, wurde vom Gesetzgeber zu spät und nicht konsequent aufgenommen (Flick, DStZ 1994/19, 577).

Als Mitglied des Bundesfinanzhofes wirkte Klein z. B. auch an der Weichenstellung zur neuen Zinsenbesteuerung mit. Österreich darf es für sich in Anspruch nehmen, bei den Steuerreformen der letzten 10 Jahre mehr solcher Grundsatzüberlegungen verwirklicht zu haben als unser großer Nachbar (vgl. Die neue Quellensteuer hat in Österreich keine Kapitalflucht ausgelöst, in Handelsblatt vom , Seite 8).

Nachfolger von Klein wird sein bisheriger Vizepräsident Dr. Klaus Offerhaus, Ho...

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