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Gehsteigherstellung OÖ
• Wenn ein rechtswirksamerBebauungsplannicht besteht und eine Bauplatzbewilligung trotz Vorliegens einer Bausperre erteilt wurde, kann noch nachträglich ein Beitrag zu den Kosten der Herstellung des Gehsteiges vorgeschrieben werden — (§ 21 OÖ BauO), (Abweisung)
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