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Probleme hinsichtlich des Steuersatzes beim innergemeinschaftlichen Erwerb
Probleme hinsichtlich des Steuersatzes
beim innergemeinschaftlichen Erwerb
VON DR. ROBERT KOBAN
Der Abs. 1 des die Überschrift „Steuersätze“ tragenden § 10 UStG lautet: „Die Steuer beträgt für jeden steuerpflichtigen Umsatz 20% der Bemessungsgrundlage (§§ 4 und 5).“
Dabei ergibt sich zunächst folgendes Problem: Es wird hier auf den Umsatz abgestellt. Nun wird zwar z. B. auch im dUStG der innergemeinschaftliche Erwerb ausdrücklich als Umsatz angesehen (neuer Umsatztatbestand gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 5 dUStG), im neuen österreichischen UStG ist dies jedoch nicht expressis verbis so.
Da jedoch auch nach dem allgemeinen Sprachgebrauch wohl kaum jemand einen Erwerb als Umsatz bezeichnen wird,1) steht die Verankerung des innergemeinschaftlichen Erwerbs im § 10 Abs. 1 UStG auf sehr schwachen Beinen. Der innergemeinschaftliche Erwerb stellt dann eben einen Tatbestand sui generis dar.
Im Art. 20 Abs. 1 BMRA heißt es allerdings, daß bei der Berechnung der Steuer die Summe der „Umsätze gemäß Art. 1“ (= innergemeinschaftlicher Erwerb) zu berücksichtigen sind; es wird hier also tatsächlich einmal der Begriff Umsatz mit dem innergemeinschaftlichen Erwerb in Verbindung gebracht. Doch scheint dies keinesfalls ausreichend zu sein, da ja hier nur eine Berechnungsvorsc...