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SWK 36, 20. Dezember 1994, Seite 187

Einhebungsverjährung: Frist

Die Frist für dieEinhebungsverjährungbeginnt nicht vor der rechtskräftigen Festsetzung der Abgabe — (§ 185 NÖ AO), (Abweisung)

(, AW 94/17/0007)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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