Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
VwGH-Gesetz
• DerVerwaltungsgerichtshofkann, wenn eine Bindung an eine bestimmte Rechtsanschauung durch ein aufhebendes Erkenntnis bereits eingetreten ist, selbst durch einen verstärkten Senat von seiner Rechtsanschauung nicht abgehen — (§ 63 Abs. 1 VwGG), (Abweisung)
()