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SWK 36, 20. Dezember 1994, Seite R 189

VwGH-Gesetz

DerVerwaltungsgerichtshofkann, wenn eine Bindung an eine bestimmte Rechtsanschauung durch ein aufhebendes Erkenntnis bereits eingetreten ist, selbst durch einen verstärkten Senat von seiner Rechtsanschauung nicht abgehen — (§ 63 Abs. 1 VwGG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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