zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 36, 20. Dezember 1994, Seite R 186

Architekt: Honorarverzicht

Wenn ein Architekt in einem Vergleich auf die nochoffenen Honorarforderungenverzichtet hat, unterliegt bei Ist-Besteuerung das nicht vereinnahmte Honorar auch nicht der Umsatzsteuer — (§ 16 UStG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes in diesem Punkt)

()

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
Daten werden geladen...