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SWK 36, 20. Dezember 1994, Seite 184

Parkgebührengesetz OÖ

Wenn der Fahrer eines Kraftfahrzeuges auf eineAnonymverfügungwegen Übertretung des OÖ Parkgebührengesetzes nicht binnen vier Wochen den Strafbetrag einzahlt, kann gegen ihn ein Straferkenntnis erlassen werden — (§ 6 Abs. 1 OÖ ParkgebG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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