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ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
Novak/Lechner-Thomann

ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

Kommentar

2. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-3907-9

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Novak/Lechner-Thomann - ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

§ 70 Auswahl der persönlichen Schutzausrüstung

Renate Novak

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Auswahl der PSA (§ 70 Abs 1 u 2 ASchG, § 6 PSA-V)
1- 5
II.
Bewertung der PSA (§ 70 Abs 5 u 6 ASchG, § 5 PSA-V)
6- 9
III.
Kombination mehrerer PSA, Zusammentreffen unterschiedlicher Gefahren
10- 12
IV.
Beteiligung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen bei der PSA-Auswahl
V.
Hinzuziehung der Präventivdienste bei PSA-Auswahl

I. Auswahl der PSA (§ 70 Abs 1 u 2 ASchG, § 6 PSA-V)

1

§ 70 Abs 1 und 2 ASchG regeln die Bedingungen und Auswahlkriterien für die zur Verfügung zu stellenden persönlichen Schutzausrüstungen (PSA). Als PSA-Durchführungsverordnung zu § 70 ASchG wurde die Verordnung Persönliche Schutzausrüstung (PSA-V) erlassen, die mit in Kraft getreten ist und das bisher vorläufig übergeleitete PSA-Recht der AAV und BauV außer Kraft gesetzt hat (§ 17 Abs 2 PSA-V). Einzelne ASchG-Verordnungen, die vor der PSA-V erlassen wurden, regeln ebenfalls iZm der jeweiligen Sachmaterie PSA-Bestimmungen (siehe Anmerkungen zu § 69 ASchG).

Die PSA-V regelt - dem Prozessablauf folgend - in § 4 die Arbeitsplatzevaluierung hinsichtlich PSA, in § 5 die PSA-Bewertung und in § 6 die PSA-Auswahl.

2

Grundlagen für die Auswahl der geeigneten und passenden PSA sind

1.

die Ergebnisse der Arbeitsplatzevaluierung,...

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