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ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
Novak/Lechner-Thomann

ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

Kommentar

2. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-3907-9

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Novak/Lechner-Thomann - ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

§ 41 Ermittlung und Beurteilung von Arbeitsstoffen

Andrea Lechner-Thomann

Übersicht der Kommentierung


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I.
Allgemeines
1- 3
II.
Vergewisserung: Ist der Arbeitsstoff gefährlich?
4, 5
III.
Einstufung der gefährlichen Arbeitsstoffe
6, 7
IV.
Besondere Einstufungskriterien nach VbA und GKV
8- 10
V.
Beurteilung der Gefahren
11- 14
VI.
Festlegung der Maßnahmen (Rangordnung)

I. Allgemeines

1

Zur Arbeitsplatzevaluierung allgemein siehe § 4 ASchG.

Im Rahmen der Ermittlung und Beurteilung von Arbeitsstoffen gemäß § 41 ASchG sind Arbeitgeber auch hinsichtlich aller verwendeten Arbeitsstoffe dazu verpflichtet,

  • sich zu vergewissern, ob es sich um gefährliche Arbeitsstoffe handelt (Abs 1),

  • die Eigenschaften dieser Arbeitsstoffe ermitteln und die Gefahren beurteilen, die von den Arbeitsstoffen aufgrund ihrer Eigenschaften oder aufgrund der Art ihrer Verwendung ausgehen könnten. (Abs 2).

Dazu müssen Arbeitgeber insbesondere die Angaben der Hersteller oder Importeure, praktische Erfahrungen, Prüfergebnisse und wissenschaftliche Erkenntnisse heranziehen. Im Zweifel müssen sie Auskünfte der Hersteller oder Importeure einholen.

2

Besondere Vorschriften zur Arbeitsstoffevaluierung sieht zB die VbA vor: So sind bei beabsichtigter Verwendung bei der Ermittlung und Beurteilung der Gefa...

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