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ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
Novak/Lechner-Thomann

ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

Kommentar

2. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-3907-9

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Novak/Lechner-Thomann - ASchG | ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

§ 30 Nichtraucher/innenschutz

Andrea Lechner-Thomann

Übersicht der Kommentierung


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I.
Allgemeines
1- 4
II.
Nichtraucherschutz und Rauchverbot nach ASchG
A.
Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz (Abs 1)
5- 7
B.
Rauchverbot (Abs 2)
8, 11
C.
Einrichtung von Raucherräumen (Abs 3)
D.
Aufenthalts- und Bereitschaftsräume, Sanitäts- und Umkleideräume , Wohnräume (AStV)
14- 16
III.
Nichtraucherschutz nach MSchG, GKV, BauV, VEXAT
A.
Schutz werdender Mütter (MSchG)
B.
Arbeiten mit gesundheitsgefährdenden Arbeitsstoffen (GKV)
C.
Brandgefährdete Räume, Orte im Freien (AAV), Flüssiggas-Schutzzonen (BauV), explosionsgefährliche Bereiche (VEXAT)
19, 20
IV.
Rauchverbot im Arbeitsrecht
21- 24
V.
Rauchverbot nach Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw Nichtraucherschutzgesetz - TNRSG (Gesundheitsrecht)
25- 27

I. Allgemeines

1

Die Richtlinie 89/654/EWG regelt den Nichtraucherschutz nur für Pausenräume und Bereitschaftsräume (Anhang I Z 16.3 und 16.4 sowie Anhang II Z 11.3).

Der Nichtraucherschutz in Aufenthaltsräumen und Bereitschaftsräumen nach ASchG entspricht der Richtlinie 89/654/EWG sowie dem vor 1995 geltenden Recht (§ 87 Abs 6 AAV). Das generelle Rauchverbot für Sanitätsräume und Umkleideräume wird aus gesundheitlichen und hygienischen Gründen vorgesehen.

2

Gemäß § 56 AAV der vor Inkrafttreten des ASchG geltenden Rechtslage des ANSchG war durc...

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