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ASoK 6, Juni 2000, Seite 221

OGH: Entlassung

Lehnt ein Arbeitnehmer, der hinsichtlich der ihm übertragenen Arbeit als Lagerleiter ohnedies voll ausgelastet ist, die Aufgabe der Beschaffung von Kartonagen unter Hinweis darauf, dass dies nicht seine Arbeit sei, ab, so darf der Arbeitgeber – will er im Weigerungsfall eine Entlassung gemäß § 27 Z 4 AngG aussprechen – dies nicht unwidersprochen lassen. Er hätte vielmehr dem Arbeitnehmer die unmissverständliche Weisung erteilen müssen, dass sein Aufgabenbereich unter der Sanktion der sonstigen Entlassung verändert werde. – (§ 27 Z 4 AngG)

( 8 Ob A 319/99 s)

Rubrik betreut von: VON DR. EDITH MARHOLD-WEINMEIER
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