zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ASoK 6, Juni 2000, Seite 224

OGH: Schutzbereich / Eingriff

Auch das Verbreiten wahrer Tatsachen kann rechtswidrig in den Schutzbereich des Betroffenen eingreifen, was jedenfalls dann zutrifft, wenn dessen Interessen unnötig verletzt werden, also kein überwiegendes Informationsbedürfnis der Allgemeinheit oder doch des Mitteilungsempfängers vorliegt. Für die Beurteilung i. S. d. § 1330 ABGB kommt es immer auf den Gesamteindruck der Tatsachenbehauptungen und das Verständnis eines unbefangenen Durchschnittslesers an. – (§ 1330 ABGB)

( 9 Ob A 234/99 y)

Rubrik betreut von: VON DR. EDITH MARHOLD-WEINMEIER
Daten werden geladen...