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Sodexho-Gutscheine als Weihnachtsgeschenk
• Sodexho-Gutscheine als Weihnachtsgeschenk (§§ 49 Abs. 3 Z 17, 50 ASVG)
HVSVT v. , Zl. 32-51.1/00 Ch/Mm.
Sodexho-Gutscheine (die in zahlreichen Geschäften eingelöst werden können), die Dienstnehmern als Weihnachtsgeschenk überreicht werden, werden generell bis zu einer Summe von 2.550 S als beitragsfrei behandelt.
S. 215Anm.:In den Lohnsteuerrichtlinien 1999, Rz. 80 (zu § 3 Abs. 1 Z 14 EStG) steht dazu Folgendes: „Zu den Geschenken gehören auch Gutscheine und Geschenkmünzen, die nicht in Bargeld abgelöst werden können... ." Da die Sozialversicherung bei der Bewertung von Sachbezügen an das Steuerrecht anknüpft (vgl. § 50 ASVG), erscheint die obige Aussage des Hauptverbandes sinnvoll. Zu erwähnen wäre noch, dass Geldgeschenke steuer- und sozialversicherungspflichtig wären. Die angeführten Gutscheine werden aber nicht als Geldgeschenk angesehen, denn sie können bedingungsgemäß zwar in mehreren tausend Geschäften eingelöst werden – aber eben nicht gegen Bargeld.