Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ASoK 6, Juni 2000, Seite 215

Pensionsversicherungspflicht von angestellten Rechtsanwälten

Dr. Wolfgang Höfle

Pensionsversicherungspflicht von angestellten Rechtsanwälten (§ 7 Abs. 1 lit. e ASVG)

BMsSG v. , GZ 124.615/2-7/2000

Das BMsSG hat abermals (siehe schon ASoK 1999, 355) entschieden, dass angestellte Rechtsanwälte – analog zu Rechtsanwaltsanwärtern – nicht der Pensionsversicherungspflicht des ASVG unterliegen. Diese Entscheidung hat einige interessante Aspekte:

Zunächst überrascht die Schnelligkeit dieses Verfahrens: In rund einem halben Jahr nach Tätigkeitsbeginn hat bereits die dritte Instanz entschieden.

Überraschend ist zudem, dass es überhaupt zu diesem Verfahren gekommen ist. Entgegen ersten Informationen (vgl. AnwBl. 2000, 39) akzeptieren also doch nicht alle Gebietskrankenkassen – zumindest nicht die im vorliegenden Fall beteiligte Wiener GKK – die Entscheidung des (vormaligen) BMAGS vom und wollen eine endgültige Klärung durch den VwGH erreichen.

Auffallend ist weiters, dass das BMsSG unter Hinweis auf VwGH-Rechtsprechung (, 94/08/0092; , 96/08/0207) darstellt, dass auch im öffentlichen Recht Analogien möglich sind. Außerdem sei die Verwaltung (unter Hinweis auf Theo Öhlinger, ZfV 5/1999) kein „Vollzugsautomat". Aus der zitierten Judikatur ergibt sich freilich einschränkend, dass eine Rechtslücke im ...

Daten werden geladen...