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ASoK 6, Juni 2000, Seite 220

OGH: Klagen aus Arbeitsverträgen / Gerichtsstand

1. Nach Art. 5 Z 1 Satz 2 LGVÜ können Klagen aus Arbeitsverträgen auch an dem Ort erhoben werden, an dem die Arbeit gewöhnlich verrichtet wird. Der Begriff des Arbeitsvertrages wird weitgehend vertragsautonom ausgelegt, doch kommt es in Grenzbereichen auch darauf an, ob nach dem auf den Beschäftigungsvertrag anwendbaren Recht der für Arbeitnehmer typische Sozialschutz anwendbar ist. Auslegungsrichtschnur für die Qualifikation eines Vertrages als Arbeitsvertrag ist Art. 6 des Römischen Schuldvertragsübereinkommens EVÜ.

2. Eine schon vor Entstehen der Streitigkeit getroffene Gerichtsstandsvereinbarung ist gemäß Art. 18 Abs. 5 LGVÜ unwirksam. – (Art. 5 Z 1 und Art. 18 Abs. 5 des Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen, geschlossen in Lugano am – LGVÜ)

( 9 Ob A 230/99 k)

Rubrik betreut von: VON DR. EDITH MARHOLD-WEINMEIER
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