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ASoK 6, Juni 2000, Seite 219

OGH: KV Bauindustrie / Trennungsgeld

1. Sowohl das Übernachtungsgeld als auch das Trennungsgeld haben den Zweck, einen mit der getrennten Haushaltsführung und den Nächtigungskosten verbundenen Mehraufwand abzudecken. Der Anspruch auf Übernachtungsgeld bleibt in allen Fällen bestehen, in denen Anspruch auf Trennungsgeld besteht.

S. 2202. Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Fortzahlung des Übernachtungsgeldes auch im Krankheitsfall kann mangels Entgeltcharakters nicht auf das Entgeltfortzahlungsgesetz gestützt oder von dem im Kollektivvertrag genannten Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall abhängig gemacht werden. Der Anspruch auf Weiterzahlung ist mangels einer Vereinbarung im Arbeitsvertrag der Regelung durch den Kollektivvertrag vorbehalten.

3. Unter dem Gesichtspunkt, dass den Kollektivvertragsparteien zu unterstellen ist, dass sie eine vernünftige, zweckentsprechende und praktisch durchführbare Regelung treffen wollten, besteht der mit dem aufrechten Arbeitsverhältnis und dem Umstand, dass der ständige Wohnort (Familienwohnsitz) von der Arbeitsstelle so weit entfernt bleibt, dass eine tägliche Rückkehr zum Wohnort nicht zugemutet werden kann, verbundene Mehraufwand der getrennten Wohnungnahme auch während des Krankenstandes ungea...

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