Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
OGH: Haftungsausschluss nach § 333 ASVG
• Aus der Bestimmung des Art. 5 Abs. 4 der Richtlinie 89/391/EWG des Rates vom über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit kann kein Verbot des Haftungsausschlusses des § 333 ASVG abgeleitet werden. – (Art. 5 Abs. 4 der RL 89/391/EWG des Rates vom über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit, § 333 ASVG)
( 9 Ob A 150/99 w)