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Rückforderung von Kinderbetreuungsgeld: Beweislast
iFamZ 2023/63
Hat der Versicherungsträger das Bestehen eines Rückforderungstatbestands (Überschreitung der jahresbezogenen Zuverdienstgrenze) erbracht, liegt es am Kinderbetreuungsgeldbezieher, den Rückforderungsanspruch vernichtende Umstände zu beweisen, etwa in Form der Zuordnung der Einkünfte zu bestimmten Zeiträumen, woraus ersichtlich ist, dass zB während des Bezugszeitraums keine Tätigkeiten verrichtet wurden, die zu Einkünften führten.