Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Antrag auf Unterhaltsvorschüsse in Höhe von 1 € nicht rechtsmissbräuchlich
iFamZ 2023/53
Liegen keine Umstände vor, die auf eine rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme des Unterhaltsvorschusses schließen lassen, kann einem Kind ein Interesse an der Gewährung eines Vorschussbetrags in sehr geringer Titelhöhe (hier: 1 € pro Monat) nicht abgesprochen werden.