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iFamZ 2, April 2023, Seite 80
Antrag auf Unterhaltsvorschüsse in Höhe von 1 € nicht rechtsmissbräuchlich
iFamZ 2023/53
Liegen keine Umstände vor, die auf eine rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme des Unterhaltsvorschusses schließen lassen, kann einem Kind ein Interesse an der Gewährung eines Vorschussbetrags in sehr geringer Titelhöhe (hier: 1 € pro Monat) nicht abgesprochen werden.