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Auslegung eines Testaments nach japanischem Recht
iFamZ 2023/80
[1] Der 2011 verstorbene Erblasser war japanischer Staatsbürger und Eigentümer einer Eigentumswohnung in Wien (einziges inländisches Vermögen mit im Verlassenschaftsverfahren unstrittigen Wert von 26.000 €).
[2] Der Erblasser hinterließ seine Ehefrau, zwei leibliche Kinder (Dritt- und Vierterbansprecher) und eine Adoptivtochter (Zweiterbansprecherin). Die erbliche (sic!) Witwe ist nach Abgabe einer unbedingten Erbantrittserklärung verstorben und hinterlässt den Ersterbansprecher als alleinigen gesetzlichen Erben. In seinem notariellen (in Japan errichteten) Testament vom führte der Erblasser seine in Japan belegenen Liegenschaften (Punkte 1. bis 6.), Spareinlagen und Kredite bei namentlich angeführten japanischen Banken (Punkte 7. bis 9.), sowie „alle Spareinlagen und Kredite in anderen Geldinstituten als 7. bis 9.“ (Punkt 10.) und „das gesamte sonstige Vermögen einschließlich Bargeld außer 1. bis 10.“ (Punkt 11.) an. Er nahm eine Verteilung des Vermögens dahin vor, dass den beiden leiblichen Kindern jeweils ein bestimmter Geldbetrag nach Auflösung der in den Punkten 7. bis 10. angeführten Vermögenswerten zugeteilt wurde. Das von der Ehefrau zu erbende ...