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iFamZ 2, April 2023, Seite 93

Keine Genehmigung einer COVID-19-Schutzimpfung

iFamZ 2023/68

§ 254 Abs 1 ABGB

Die Vorinstanzen gingen vertretbar davon aus, dass der Nutzen der angestrebten Behandlung (COVID-19-Impfung) im hier konkret zu beurteilenden Fall die zu erwartenden Belastungen der Betroffenen nicht deutlich überwiegt, wenn die Betroffene aufgrund der bereits erfolgten COVID-19-Erkrankungen eine entsprechende Immunabwehr besitzt und ihr die zu verabreiS. 94 chende Impfung für die derzeit grassierenden Varianten wohl keinen (wesentlichen) Gesundheitsvorteil mehr bringt.

(…) [2] Der gerichtliche Erwachsenenvertreter der Betroffenen beantragte die pflegschaftsbehördliche Genehmigung der medizinischen Maßnahme der Verabreichung einer COVID-19-Schutzimpfung (samt deren notwendigen Auffrischungen). Ein gültiges Impfzertifikat werde voraussichtlich Voraussetzung für die Aufnahme in eine private Pflegeeinrichtung sein.

[3] Der vom Erstgericht gem § 131 Abs 1 Z 1 AußStrG bestellte besondere Rechtsbeistand der Betroffenen sprach sich (nach Rücksprache mit der Betroffenen, die die Impfung ablehnte) gegen den Antrag aus, weil die Betroffene bereits zweimal an COVID-19 erkrankt und daher die Behandlung nicht erforderlich sei. (…)

[8] 1.1. Gem § 254 Abs 1 ABGB bedarf die Zustimmung des Erwachsenenvertreters zur...

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