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SWI 10, Oktober 1997, Seite 478

Verlustvortrag für deutsche Gesellschafter mit inländischem Zweitwohnsitz

(BMF) - Deutsche Gesellschafter einer österreichischen Kommanditgesellschaft sind von den nach § 102 EStG für Steuerausländer geltenden Verlustvortragsbeschränkungen nicht betroffen, wenn sie in Österreich einen Wohnsitz im Sinn des § 26 BAO unterhalten. Eine inländische Eigentumswohnung, die den beiden in Deutschland hauptansässigen Gesellschaftern einer inländischen KG während des gesamten Jahres zur Verfügung steht und von ihnen auch tatsächlich während der Sommermonate für Urlaubsaufenthalte benützt wird, begründet einen solchen zur unbeschränkten Steuerpflicht führenden Wohnsitz.

Der Umstand, daß aufgrund des DBA-Deutschland infolge des deutschen Hauptwohnsitzes die Besteuerungsrechte der Republik Österreich auf bestimmte Inlandseinkünfte beschränkt werden, bewirkt nicht, daß hiedurch die Vorschriften für beschränkt Steuerpflichtige zur Anwendung gelangen. Demnach sind auch die den Verlustvortrag einschränkenden Bestimmungen des § 102 EStG nicht anzuwenden.

Der Umstand, daß diese Wohnung nicht nur für betriebliche Zwecke im Rahmen eines Großhandels mit Waldfrüchten, sondern auch für private Wohnzwecke der beiden KG-Gesellschafter verwendet wird, wird allerdings nicht zulassen, diese Wohnung insgesamt als B...

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