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SWI 10, Oktober 1997, Seite 433

Wegzugsbesteuerung bei Wohnsitzverlegung nach Australien und Neuseeland

Die Wegzugsbesteuerung des § 31 Abs. 2 Z 3 EStG greift ein, sobald ein Gesellschafter einer österreichischen Kapitalgesellschaft "Maßnahmen" trifft, die zum Verlust des Besteuerungsrechtes Österreichs hinsichtlich der in den Gesellschaftsanteilen enthaltenen stillen Reserven führen.

Verlegt der Gesellschafter einer inländischen Kapitalgesellschaft seinen Wohnsitz nach Australien, so geht gemäß Artikel 21 i. V. m. Artikel 13 des in BGBl. Nr. 480/1988 kundgemachten Doppelbesteuerungsabkommens mit Australien das inländische Besteuerungsrecht im Fall einer nachfolgenden Beteiligungsveräußerung grundsätzlich nicht verloren. Gleiches gilt bei einer Wohnsitzverlegung nach Neuseeland, da mit diesem Staat kein Doppelbesteuerungsabkommen besteht. In beiden Fällen bleibt demnach gemäß § 98 Z 8 EStG der inländische Besteuerungsanspruch erhalten.

Sollte nach dem Wegzug aus Österreich eine allfällige Beteiligungsveräußerung im Ausland besteuert werden, wobei das Ausland nicht nur den nach dem Wegzug eingetretenen Wertzuwachs, sondern die gesamte stille Reserve der Beteiligung steuerlich erfaßt, dann kann es hiedurch zu einer internationalen Doppelbesteuerung kommen. Allerdings kann in solchen Fällen auf österreichischer Seite kei...

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