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SWI 10, Oktober 1997, Seite 464

Inländische Treibstoff-Kreditkartenautomaten eines deutschen Unternehmens

(BMF) - Unter EAS 127 wurde folgende Auffassung vertreten: Erweitert eine deutsche Gesellschaft, die mittels Kundenkarten unter Inanspruchnahme des Tankstellennetzes von vertraglich gebundenen Mineralölfirmen bargeldlos Treibstoff an die Kundenkartenbesitzer abgibt, ihr Kundenkartennetz auf Österreich, so wird hiedurch allein keine inländische Betriebstätte im Sinn des DBA-Deutschland begründet. Und zwar weder bei Gestaltung als Reihengeschäft (wenn die österreichische Mineralölfirma anläßlich der Treibstoffabgabe nur ihre Vertragspflichten gegenüber der deutschen Gesellschaft erfüllt und dementsprechend an diese fakturiert und diese sodann an den Kundenkarteninhaber weiterfakturiert) noch dann, wenn die deutsche Gesellschaft vorweg eine Treibstoffmenge erwirbt und diese in den Tanks der österreichischen Mineralölfirma gemeinsam mit deren Treibstoffmengen lagert.

Die österreichische Mineralölfirma hat bei der Geschäftsabwicklung wohl die Position eines Vertreters der deutschen Gesellschaft; vorausgesetzt, daß kein Naheverhältnis zwischen der deutschen Gesellschaft und der österreichischen Mineralölfirma im Sinn von Artikel 9 DBA-Deutschland besteht, ist dies aber die Position eines ...

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