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SWI 10, Oktober 1997, Seite 479

Verstärkte Anwendung der Switch-over-Klausel in den Niederlanden

Gerald Toifl

Ähnlich wie in Österreich (vgl. § 10 Abs. 3 KStG) werden nun auch in den Niederlanden Begünstigungen für Steuerpflichtige vermehrt dadurch eingeschränkt, daß unter bestimmten Umständen an Stelle der Freistellungs- nur die Anrechnungsmethode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung gewährt wird (sog. Switch-over-Klausel). Smit (ET 1997, 279 ff.) stellt ausführlich die diesbezüglichen Bestimmungen bei Anwendung des internationalen Schachtelprivilegs dar. Zusätzlich wird in Tax News Service 1997, 379 f. berichtet, daß das niederländische Finanzministerium einen Erlaß veröffentlicht hat, wonach auch bei Anwendung der unilateralen Maßnahmen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung in Zukunft unter gewissen Voraussetzungen nur mehr die Anrechnungsmethode gewährt wird. Zur Anwendung der Anrechnungsmethode kommt es in beiden Fällen insbesondere dann, wenn es sich bei der auländischen Gesellschaft um eine reine Finanzierungsgesellschaft handelt oder eine ausländische Betriebstätte bloß passive Einkünfte erzielt. Darüber hinaus gibt es von seiten des niederländischen Finanzministeriums Bestrebungen, derartige Klauseln in Zukunft auch beim Abschluß von Doppelbesteuerungsabkommen zu vereinbaren. Anders als bei der Ei...

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