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SWI 10, Oktober 1997, Seite 428

Dubiose Lizenzgebühren in die Niederlande

Wie bereits in EAS 1035 aufgezeigt wurde, eignen sich die Niederlande infolge der Nichtbesteuerung der aus den Niederlanden in das Drittausland (z. B. auch in Steueroasen) abfließenden Lizenzgebühren besonders für die Errichtung von (funktionslosen) Durchlaufgesellschaften, die die Vorteile des österreichisch-niederländischen Doppelbesteuerungsabkommens (Null-Satz für Lizenzgebühren) zweckwidrig ausnutzen ("treaty-shopping"). Denn durch das Zusammenwirken des Nullsatzes im DBA-Ö/NL und des Nullsatzes im niederländischen innerstaatlichen Recht können Lizenzgebühren (die als Betriebsausgaben das Steueraufkommen in Österreich gemindert haben) steuerfrei in Steueroasen abgesaugt werden.

Kann der Verdacht der österreichischen Finanzverwaltung, daß die nach Österreich lizenzierten Rechte nicht im wirtschaftlichen Eigentum der niederländischen Gesellschaft stehen, weil diese Gesellschaft funktionslos (Briefkastengesellschaft) und demnach gar nicht in der Lage ist, eigenständige Willensentscheidungen und Verfügungen in bezug auf die Lizenzierung nach Österreich zu treffen, nicht entkräftet werden und wird dieser Verdacht im Gegenteil im Verlauf des Ermittlungsverfahren durch das Verhalten a...

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