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Berechnung des Anrechnungshöchstbetrages: Abzug von Ausgaben im Zusammenhang mit ausländischen Einkünften
Wird die auf in Deutschland steuerpflichtige Auslandsdividenden entfallende ausländische Quellensteuer nach einem DBA angerechnet, so ist die Anrechnung der Höhe nach durch den Anrechnungshöchstbetrag begrenzt. Die ausländische Steuer kann nämlich nur auf jene inländische Steuer angerechnet werden, die auf die der Anrechnung unterliegenden Einkünfte entfällt. Nach Ansicht des BFH sind bei der Ermittlung dieser Einkünfte auch mit den Bruttodividenden in Zusammenhang stehende Ausgaben zu berücksichtigen. Für Zwecke des Anrechnungshöchstbetrages ist daher stets von Nettoeinkünften auszugehen.
(BFH , I R 178/94, IStR 1997, 495, RIW 1997, 799)