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EuGH: Abwälzung auf den Verbraucher als Kriterium der Umsatzsteuer
Der EuGH mußte sich in seinem Urteil vom Rs. C-370/95, C-371/95 und C-372/95 Careda u. a. mit der Frage befassen, ob eine in Spanien erhobene Steuer auf den Betrieb von Spielautomaten die Merkmale einer Umsatzsteuer erfüllt. Mehrere Glücksspielunternehmen hatten gegen die Erhebung einer spanischen Steuer auf Gewinnspiele, Wetten und Glücksspiele geklagt. Im Zusammenhang mit diesem Verfahren wurden dem EuGH vom mit der Klage befaßten spanischen Gericht Fragen vorgelegt, deren Beantwortung dazu dienen sollte, die Vereinbarkeit der streitigen Abgaben mit der Bestimmung des Art. 33 der 6. MWSt-RL zu überprüfen, welche die Erhebung von Steuern untersagt, die den Charakter von Umsatzsteuern haben.
Der EuGH hielt in seinem Urteil fest, daß es gemäß Art. 33 der 6. MWSt-RL für den Begriff der Mehrwertsteuer i. S. d. Art. 33 der 6. MWSt-RL wesentlich ist, daß die Abgabe auf den Preis der Gegenstände oder Dienstleistungen abgewälzt werden kann, so daß sie letztlich vom Verbraucher getragen wird. Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH (vgl. Urteile vom Rs. 295/84 Rousseau Wilmot, Slg. 1985, 3759; Rs. C-347/90 Bozzi, Slg. 1992 I-2947) beläßt Art. 33 der 6. MWSt-RL den Mitgliedstaaten die Befu...