Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Sublizenzvergabe in die USA nach dem neuen DBA-USA
Hat eine in Österreich aktiv gewerblich tätige Gesellschaft (die Gesellschaft betreibt Forschung und Entwicklung im Bereich von Spezialmaschinen und den damit verbundenen Verfahren) von einer ausländischen Gesellschaft im Zusammenhang mit ihrer Entwicklungsarbeit Lizenzrechte erworben, wobei ihr auch die Erlaubnis zur Sublizenzierung dieser Rechte an US-Gesellschaften eingeräumt ist, dann wird dieser österreichischen Gesellschaft nach Maßgabe von Artikel 16 Abs. 1 lit. c DBA-USA (neu) i. V. m. Art. 12 DBA-USA (neu) das Recht zustehen, diese Sublizenzgebühren aus den USA quellensteuerfrei zu beziehen.
Entscheidend nach lit. c ist aber,
a) daß die US-Sublizenzgebühren "im Zusammenhang mit oder aus Anlaß dieser gewerblichen Tätigkeit" bezogen werden und
b) (bei Sublizenzierung an ein verbundenes US-Unternehmen) daß die gewerbliche Tätigkeit der österreichischen Gesellschaft im Verhältnis zu der die Sublizenzgebühren verursachenden Tätigkeit der US-Gesellschaft "erheblich" ist.
Der "Zusammenhangs- bzw. Anlaß-Test" ist gemäß Verständigungsprotokoll erfüllt, wenn die Einkünfte sich als Ertrag aus Vermögenswerten darstellen, die dem Betriebsvermögen der österreichischen Gesellschaft zuzurechn...