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SWI 10, Oktober 1997, Seite 475

EuGH: Auslegung des Mißbrauchsvorhalts der Fusionsrichtlinie

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

Nachdem sich der EuGH für die Beantwortung von Fragen zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts zuständig erklärt hat, auch wenn dieses den fraglichen Sachverhalt nicht unmittelbar regelt (vgl. oben), entschied er im Urteil vom Rs. C-28/95 Leur-Bloem die Fragen des niederländischen Gerichts hinsichtlich der Auslegung von Bestimmungen der Fusionsrichtlinie (Richtlinie 90/434/EWG des Rates vom über das gemeinsame Steuersystem für Fusionen, Spaltungen, die Einbringung von Unternehmensteilen und den Austausch von Anteilen, die Gesellschaften verschiedener Mitlgiedstaaten betreffen, ABl. 1990 L 225/1; vgl. dazu Tumpel, Harmonisierung der direkten Unternehmensbesteuerung in der EU [1994] 100 ff.). Im Ausgangsrechtsstreit stand eine Bestimmung des niederländischen Rechts in Frage, nach der bei einem Austausch von Gesellschaftsanteilen der Gewinn nicht besteuert wird, wenn eine in den Niederlanden ansässige Gesellschaft gegen Übertragung eigener Anteile oder Gewinnanteilsscheine, gegebenenfalls mit einer Zuzahlung, einen Bestand an Anteilen an einer anderen in den Niederlanden ansässigen Gesellschaft erwirbt, der es ihr ermöglicht, in der letztgenannten Gesellschaft mehr als die Hälfte der Stimmrechte auszuü...

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