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Auswirkungen der Leur-Bloem-Entscheidung auf das niederländische Steuerrecht
Der EuGH hatte sich am in der Rs Leur Bloem zum ersten Mal mit der Auslegung der Fusions-Richtlinie zu beschäftigen (vgl. Haunold/Tumpel/Widhalm, SWI 1997, 475 ff.). Der Gerichtshof erachtete sich dabei zunächst auch für die Auslegung rein innerstaatlicher Sachverhalte zuständig, auf die der nationale Gesetzgeber EG-Recht bewußt anwendbar gemacht hat. Zudem ging der EuGH auch auf die Auslegung der Begriffe Steuerhinterziehung oder -umgehung in Art. 11 der Fusions-Richtlinie ein. Er betonte dabei, daß Bestimmungen, die anhand allgemeiner Kriterien einen Mißbrauchsfall typisieren, nicht mit den Vorgaben der Richtlinie in Einklang gebracht werden können. Vielmehr ist eine Untersuchung jedes Einzelfalls vorzunehmen, ob der beabsichtigte Vorgang die Steuerhinterziehung oder -umgehung als Beweggrund hat. Eine solche Untersuchung muß gerichtlich überprüfbar sein. Stevens (IStR 1998, 201 ff.; Weekblad voor Fiscaal Recht 1997, 12, 39 ff.) kommt in einer Untersuchung der Auswirkungen dieser Entscheidung auf das niederländische Umgründungssteuerrecht entgegen der von Kischel (IWB Fach 11 a, 216) vertretenen Auffassung zu dem Ergebnis, es sei noch immer möglich, daß der Beweggrund, über eine ...