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Einkommensteuergesetz
Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg.)

Einkommensteuergesetz

Kommentar | Grundwerk inkl. 25. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-85114-861-9

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Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg.) - Einkommensteuergesetz

§ 63 EStG — Freibetragsbescheid

Kirchmayr/ Schaunig

Aktuelle Hinweise

(25. Lieferung, Stand )

Änderung durch das Abgabenänderungsgesetz 2024 (AbgÄG 2024, BGBl I 2024/113)

§ 63 wird wie folgt geändert:

a) In Abs 1 lautet der erste Satz:

„Das Finanzamt hat auf Antrag des Arbeitnehmers für die Berücksichtigung bestimmter Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlicher Belastungen beim Steuerabzug vom Arbeitslohn gemeinsam mit einem Veranlagungsbescheid einen Freibetragsbescheid und eine Mitteilung zur Vorlage beim Arbeitgeber zu erlassen oder einen betragsmäßig niedrigeren Freibetrag festzusetzen.“

b) Abs 1 Z 2 lautet:

„2. Sonderausgaben im Sinne des § 18 Abs. 1 Z 1, 1a, 6 und 7,“

c) Abs 2 entfällt.

d) Die Abs 3 bis 8 werden zu Abs 2 bis 7.

In-Kraft-Treten:

§ 63 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl I 2024/113 ist erstmalig für Freibetragsbescheide und Mitteilungen anzuwenden, die gemeinsam mit einem Veranlagungsbescheid für das Veranlagungsjahr 2024 erstellt werden (§ 124b Z 461).

Die Gesetzesmaterialien führen dazu aus:

EB zur Regierungsvorlage (RV 2610 BlgNR XXVII. GP):

Von den rund 480 000 jährlich erstellten Freibetragsbescheiden werden durchschnittlich bloß rund 4 Prozent dem Arbeitgeber zur Berücksich...

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