Einkommensteuergesetz
2025
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 107 EStG — Steuerabzug bei Einkünften aus Anlass der Einräumung von Leitungsrechten
Verordnungen:
Leitungsrechte-Datenübermittlungsverordnung - Leitungsrechte-DÜV, BGBl II Nr. ...... BGBl II Nr. 321/2018
Aktuelle Hinweise
(25. Lieferung, Stand )
Änderung durch das Abgabenänderungsgesetz 2024 (AbgÄG 2024, BGBl I 2024/113)
§ 107 samt Überschrift lautet:
„Steuerabzug bei Einkünften im Zusammenhang mit der Einräumung von Leitungsrechten und Maßnahmen zur Abwehr von Hochwasserschäden
§ 107. (1) Einkünfte gemäß § 21, § 22, § 23, § 27, § 28 oder § 29 Z 3 in Zusammenhang mit
1. dem einem Infrastrukturbetreiber gemäß Abs. 2 Z 1 eingeräumten Recht, Grund und Boden zur Errichtung und zum Betrieb von ober- oder unterirdischen Leitungen im öffentlichen Interesse (Abs. 3 Z 1) zu nutzen, sowie
2. dem einem Rechtsträger gemäß Abs. 2 Z 2 eingeräumten Recht, Grund und Boden nach Maßgabe der Bestimmungen des Wasserrechtsgesetzes - WRG 1959, BGBl. Nr. 215/1959, zur Abwehr von Hochwasserschäden durch Retentionsflächen, Retentionsanlagen und Schutz- und Regulierungswasserbauten (Hochwasserschutzanlagen) im öffentlichen Interesse (Abs. 3 Z 2) zu nutzen,
unterliegen einer Abzugsteuer und sind bei der Berechnung der Einkommensteuer des von der Rechtseinräumung unmittelbar bet...