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OGH: Entlassung / Untreue
• Ein Einkaufsleiter, der trotz gegenteiliger Anweisung über weitere zwei Monate bei einem alten Lieferanten zum Vollpreis statt bei einem neuen Lieferanten zu einem wesentlich günstigeren Umarbeitungspreis, der ca. ein Drittel des Vollpreises beträgt, bestellt, verwirklicht den Entlassungsgrund der Untreue gem. § 27 Z 1 AngG. - (§ 27 Z 1 AngG)
( 8 Ob A 30/02 y)